AGB
Verhaltensregeln der Kunden
1. Das Mitbringen von scharfer Munition oder Munitionsteilen in die Räumlichkeiten des Schiesskino Siebengebirge ist strengstens untersagt! Ausgenommen sind Pufferpatronen oder selbst mitgebrachte Laser-Trainingspatronen.
2.Den Anweisungen der Mitarbeiter, des Schießleiters oder der Standaufsichten ist Folge zu leisten, sie üben das Hausrecht aus.
3.Beim Betreten des Geländes der Parkfläche und der Räumlichkeiten des Schiesskino Siebengebirges sind mitgebrachte Waffen in einem verschlossenen Behältnis (Futteral oder Waffenkoffer) Zugriff gesichert zu tragen und vor der Nutzung sind die Kammern zu öffnen und bei Kipplaufwaffen die Läufe ab zu klappen und der sichere Zustand der Waffe ist dem Mitarbeiter vor zu zeigen. Die waffenrechtliche Erlaubnis zu der mitgebrachten Waffe ist unaufgefordert vorzulegen und wird mit der Waffe abgeglichen.
4. Zielen, Anschlagen, die Waffe spannen und abschlagen ist außerhalb der Trainingssimulation untersagt.
5.Der vorherige Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln schließt den Besuch aus! Während des Schießens dürfen ebenso kein Alkohol oder Betäubungsmittel konsumiert werden. Wer einen zu einem Termin unter Einfluss der oben genannten Substanzen erscheint, zahlt die Aufwandsentschädigung des gebuchten Termins und wird im Anschluss aus dem Räumlichkeiten verwiesen. In den Räumlichkeiten des Schießkinos Siebengebirge ist Rauchverbot.